Sozialrecht & Sozialversicherungsrecht

Durch die Schwerpunktsetzung im Sozial- und Sozialversicherungsrecht, insbesondere mit Bezug zum Gesundheitswesen sowie als Berater für Senioren und Invaliden wollen wir als Fachanwälte unseren Mandanten helfen, sich im „sozialen Netz“ zurecht zu finden, damit sie nicht durch die Maschen fallen. 

Wir beraten und vertreten kompetent mittelständische Unternehmen und kleine Firmen bei Fragen zur Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung. Hierbei arbeiten wir mit den Steuerberatern unserer Mandanten zusammen, wie auch bei Fragen zur Versicherungspflicht Selbständiger, Freiberufler oder Geschäftsführer in der Deutschen Rentenversicherung.

Als Fachanwälte beraten wir qualifiziert und umfassend, vertreten Sie im Widerspruchs- und Klageverfahren vor dem Sozial- oder Verwaltungsgericht.

Sozialversicherungsrecht

  • Arbeitsförderung
  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Pflegeversicherung

Sozial- und Vertragsarztrecht

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II, Hartz 4)
  • Sozialhilfe
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
  • Soziale Förderung
  • Soziales Entschädigungsrecht
  • Vertragsarztrecht

Für die Versicherten geht es um Ansprüche auf Arbeitslosengeld (Prüfen der Voraussetzungen, Dauer der Gewährung, Verhängung von Sperrzeiten,Leistungshöhe u.a), um Leistungen der Rentenversicherung (Leistungen zur Eingliederung, Reha-Leistungen, Erwerbsminderungsrente, Rente für Schwerbehinderte, Altersrenten u.a.), Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (Eigen- oder Sachleistung, Pflegehilfsmittel u.a.) sowie der Krankenversicherug (ambulante oder stationäre Leistungen, ärztliche oder zahnärztliche Leistungen, Medikamente, Krankengeld u.a.)  oder um die Entschädigung nach einem Wege- oder Arbeitsunfall sowie Durchsetzung der Anerkennung einer Berufskrankheit durch die Unfallversicherung. Aber es geht auch um die Rechte der Vertragsärzte und sonstigen Beteiligten im System der Krankenversicherung, wie z.B. den Kliniken, Psychologen und Krankengymnasten.

Sozialrecht

Darüber hinaus umfasst das Sozialgesetzbuch u.a. auch die Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II, HARTZ 4), die Sozialhilfe, das Beteiligungsrecht von Menschen mit Behinderungen bzw. das Schwerbehindertenrecht (Schwerbehindertenausweis, Behindertenproblematik z.B. von Rollstuhlfahren) sowie die Entschädigung von Gewaltopfern (soziales Entschädigungsrecht bzw. Opferentschädigungsrecht). Unsere Kanzlei arbeitet beim Opferentschädigungsrecht mit dem“ Weißen Ring“ zusammen.