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Die Abmahnung
Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zukünftig zu unterlassen. Abmahnungen kommen zum Beispiel im Arbeitsrecht oder im Mietrecht vor. An dieser Stelle geht es aber um Abmahnungen im Wettbewerbsrecht und im gewerblichen Rechtsschutz, also zum Beispiel wegen irreführender oder vergleichender Werbung, unzulässiger AGB oder Urheberrechtsverletzungen.

Inhalt einer Abmahnung ist die Schilderung des beanstandeten Sachverhalts, eine rechtliche Auseinandersetzung sowie die Aufforderung, das beanstandete Verhalten zukünftig zu unterlassen und zur Absicherung dieser Unterlassungspflicht eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Für die Abgabe dieser vorformuliert beigefügten Unterlassungserklärung wird eine (meist recht kurze) Frist gesetzt. Für den Fall, dass die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet wird, werden rechtliche Schritte angedroht.
Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten, haben Sie grundsätzlich verschiedene Reaktionsmöglichkeiten.
Sie können die Abmahnung schlicht ignorieren. Das sollten Sie aber nur tun, wenn Sie sich sicher sind, dass die Abmahnung unberechtigt ist und dass eine einstweilige Verfügung, die Ihnen die beanstandete Verhaltensweise verbietet, Sie nicht beeinträchtigen würde.


