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Verwaltungsrecht
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Stefan A. Weber

Verwaltungsrecht regelt alles, was mit der öffentlichen Verwaltung zu tun hat, vor allem die Beziehungen zwischen der Verwaltung und den Bürgern. Immer, wenn Sie bei einer Behörde einen Antrag stellen oder einen Bescheid erhalten, haben Sie es mit dem Verwaltungsrecht zu tun.

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Die wichtigsten Gebiete des Verwaltungsrechts lassen sich etwa folgendermaßen untergliedern:
  • Ordnungsrecht bzw. das Recht der Gefahrenabwehr
    • allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht
    • Bauordnungsrecht
    • Versammlungsrecht
  • Ausländerrecht
  • Kommunalrecht
  • Raumordnungs-, Bau- und Fachplanungsrecht
    • Raumordnungs- und Landesplanungsrecht
    • Städtebaurecht
  • Wirtschaftsverwaltungs- und Wirtschaftsaufsichtsrecht
    • Gewerberecht, einschließlich
      • Gaststättenrecht
      • Handwerksrecht
      • Beförderungsrecht
    • Kartellrecht
    • Telekommunikationsrecht
  • Umweltrecht, insbesondere
    • Immissionsschutzrecht
    • Abfallrecht
    • Wasserrecht
    • Bodenschutzrecht
  • Schul- und Hochschulrecht
  • öffentliche Dienstrecht
    • Beamtenrecht
    • Wehr- und Zivildienstrecht
  • Sozialrecht
  • Steuer- und Abgabenrecht

Neben all diesen Spezialgebieten (besonderes Verwaltungsrecht) gibt es aber auch allgemeine Grundsätze, die für alle Bereiche der Verwaltung gelten (allgemeines Verwaltungsrecht).

Wichtige Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrecht sind:
  1. Vorrang des Gesetzes: Die Verwaltung darf nicht gegen das Gesetz verstoßen.
  2. Vorbehalt des Gesetzes: In die Rechte von Bürgern darf nur eingegriffen werden, wenn das Gesetz dies gestattet.
  3. Verhältnismäßigkeit: Je stärker in die Rechte von Bürgern eingegriffen wird, desto wichtiger muss der Zweck der Maßnahme sein, um den Eingriff zu rechtfertigen.
Wenn die Verwaltung gegen diese Grundsätze oder andere Regeln verstößt, sind Sie als Bürger nicht wehrlos. Sie können jede Verwaltungsmaßnahme, von der Sie unmittelbar betroffen sind, durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit überprüfen lassen. (Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch gegen die Untätigkeit der Verwaltung gerichtlich vorgehen.) Die Regeln dafür finden sich im Verwaltungsprozessrecht.

Einige der für Sie wichtigsten Regelungen im Verwaltungsprozessrecht betreffen die einzuhaltenden Fristen: Wenn Sie sich gegen einen Bescheid oder andere behördliche Maßnahmen wehren möchten, haben Sie dazu in der Regel nur einen Monat Zeit. Danach können Sie auch gegen rechtswidrige Maßnahmen normalerweise nichts mehr tun.

Damit es aber von vornherein möglichst nicht zu rechtswidrigen Verwaltungsentscheidungen kommt, muss die Verwaltung bestimmte Verfahrensregeln einhalten. Diese Regeln gelten vor allem für den Erlass von Verwaltungsakten. Verwaltungsakte sind Bescheide, Verfügungen und sonstige Maßnahme von Behörden, die einen Einzelfall mit unmittelbarer Rechtswirkung regeln.

Zu Ihren wichtigsten Rechten beim Erlass von Verwaltungsakten gehören:
  1. Anhörung: Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Ihre Rechte eingreift, müssen Sie die Gelegenheit haben, sich dazu zu äußern. (Von dieser Regel gibt es einige Ausnahmen, zum Beispiel bei Bescheiden, die in großer Zahl automatisch erlassen werden.)
  2. Bestimmtheit: Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein.
  3. Begründung: Ein schriftlicher Verwaltungsakt muss mit einer Begründung versehen werden. (Auch von dieser Regel gibt es einige Ausnahmen.)
Wenn Sie zum weiten Feld des Verwaltungsrechts Fragen haben oder auch Ärger mit Behörden, wenden Sie sich bitte an uns. Wir helfen Ihnen gern weiter!

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