- Vorrang des Gesetzes: Die Verwaltung darf nicht gegen das Gesetz verstoßen.
- Vorbehalt des Gesetzes: In die Rechte von Bürgern darf nur eingegriffen werden, wenn das Gesetz dies gestattet.
- Verhältnismäßigkeit: Je stärker in die Rechte von Bürgern eingegriffen wird, desto wichtiger muss der Zweck der Maßnahme sein, um den Eingriff zu rechtfertigen.
Einige der für Sie wichtigsten Regelungen im Verwaltungsprozessrecht betreffen die einzuhaltenden Fristen: Wenn Sie sich gegen einen Bescheid oder andere behördliche Maßnahmen wehren möchten, haben Sie dazu in der Regel nur einen Monat Zeit. Danach können Sie auch gegen rechtswidrige Maßnahmen normalerweise nichts mehr tun.
Damit es aber von vornherein möglichst nicht zu rechtswidrigen Verwaltungsentscheidungen kommt, muss die Verwaltung bestimmte Verfahrensregeln einhalten. Diese Regeln gelten vor allem für den Erlass von Verwaltungsakten. Verwaltungsakte sind Bescheide, Verfügungen und sonstige Maßnahme von Behörden, die einen Einzelfall mit unmittelbarer Rechtswirkung regeln.
Zu Ihren wichtigsten Rechten beim Erlass von Verwaltungsakten gehören:
- Anhörung: Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Ihre Rechte eingreift, müssen Sie die Gelegenheit haben, sich dazu zu äußern. (Von dieser Regel gibt es einige Ausnahmen, zum Beispiel bei Bescheiden, die in großer Zahl automatisch erlassen werden.)
- Bestimmtheit: Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein.
- Begründung: Ein schriftlicher Verwaltungsakt muss mit einer Begründung versehen werden. (Auch von dieser Regel gibt es einige Ausnahmen.)


