Verkehrsrecht
Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Dr. Sybille Weber
Rechtsanwalt Michael Hennig
Verkehrsverstöße - Unfallfolgen - Fahrerflucht - Mietwagen - Kraftfahrtversicherung - Führerscheinverfahren - MPU
Sie hatten einen Unfall und befürchten, dass der Unfallgegner Sie übervorteilen will. Vielleicht ermittelt auch die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung, Unfallflucht, Nötigung im Straßenverkehr oder ähnlicher Delikte und es droht ein Führerscheinentzug.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auf allen Gebieten des weit verzweigten Verkehrsrechts, übernehmen die Strafverteidigung und wickeln Unfälle zügig und unbürokratisch ab.
Was passiert bei wieviell Punkten in Flensburg?
- 1-8 Punkte: Bei freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar können einmal innerhalb von 5 Jahren 4 Punkte abgebaut werden.
- 9-13 Punkte: Bei freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar können einmal innerhalb von 5 Jahren 2 Punkte abgebaut werden
- 8-13 Punkte: Verwarnung und Hinweis seitens der Behörde auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar
- 14-17 Punkte: Anordnung der Behörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb einer vorgegebenen Frist. Hierfür werden keine Punkte erlassen. Wird die Teilnahmebescheinigung am Aufbauseminar nicht fristgerecht vorgelegt, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
- Hinweis der Behörde, dass die Fahrerlaubnis bei Erreichen von 18 Punkten entzogen wird, und dass der Kraftfahrer zusätzlich zum Aufbauseminar freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen und dadurch 2 Punkte abbauen kann.
- 18 Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis. Eine Neuerteilung darf frühestens nach einer Wartefrist von 6 Monaten erfolgen, beginnend mit dem Tag, an dem der Führerschein abgeliefert wird. Vor einer Neuerteilung ist in der Regel eine positive Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich.
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Auskunft über Punktestand
Ihren Punktestand in Flensburg können Sie kostenlos unter der Anschrift Kraftfahrt-Bundesamt, Verkehrszentralregister, 24932 Flensburg, erfragen. Hierzu genügt ein formloser, von Ihnen persönlich unterschriebener Antrag, der Ihre Personaldaten enthalten muss, d.h. Familienname, Geburtsname (auch wenn dieser gleich dem Familiennamen ist!), sämtliche Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort; außerdem ist eine einfache Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beizufügen.Auskunft erhält auch ein von Ihnen bevollmächtigter Anwalt.

Alkohol-Gefahr am Steuer: Promille-Grenzen
- Für Fahranfänger gilt ein absolutes Alkoholverbot: Wer während der Probezeit oder vor dem 21. Geburtstag unter Alkoholeinfluss fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von in der Regel 250,- EUR und 2 Punkten in Flensburg geahndet wird.
- ab 0,3 Promille: Relative Fahruntüchtigkeit. Wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit bestehen, ist alles in Ordnung. Wenn es dagegen zu Fahrunsicherheiten (z.B. Schlangenlinienfahren) oder zum Unfall kommt, liegt eine Straftat vor, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis sowie 7 Punkten in Flensburg geahndet wird.
- ab 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 3.000,- EUR (beim ersten Verstoß regelmäßig 500,- EUR), einem Fahrverbot und 4 Punkten in Flensburg geahndet wird.
- ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntauglichkeit. Straftat, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis sowie 7 Punkten in Flensburg geahndet wird.
- ab 1,6 Promille: Vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis muss der Fahrer auf eigene Kosten eine MPU durchführen lassen. Die Durchfallquote dabei liegt um 50%.
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Juristische Weisheit |
"Autofahrer, die auf Ihr Recht pochen, tun es meistens mit dem Finger an der Stirn."
Gerhard Uhlenbruck
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Kooperationspartner |
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Unabhängige Sachverständige für KFZ-Schäden und Bewertung
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