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Steuerrecht
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Michael Hennig

In nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens werden Steuern erhoben. Die Höhe der Steuern variiert und grundsätzlich muss jeder Steuern zahlen.

Steuern zahlt der kleine Bürger genauso wie große Unternehmen. Die Komplexität des Steuerrechts sieht für fast jeden Fall eine  Regelung vor.

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So regelt beispielsweise
  • das Einkommensteuergesetz die Besteuerung des Einkommens. Maßgeblich sind hierfür die Einkünfte der Steuerpflichtigen,
  • das Umsatzsteuergesetz die Besteuerung von Lieferungen und Leistungen ( z.B. Einkäufe und Verkäufe). Geregelt wird die Höhe der Umsatzsteuer, die als Mehrwertsteuer bekannt und auf jeder Rechnung zu finden ist,
  • die Gewerbesteuer, die nach dem Gewerbesteuergesetz von den Gewerbebetrieben an die Gemeinden zu entrichten ist.
Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet ist das Steuerrecht ständigem Wandel unterworfen. Es ist kaum möglich, den gesamten „Steuerdschungel“ zu kennen. Zudem ist das Steuerrecht auch durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geprägt.

Dies führt dazu, dass teilweise und immer wieder auch Steuerbescheide aus der Vergangenheit für den Steuerpflichtigen günstig geändert werden können und müssen. Die rechtliche Beratung des Steuerpflichtigen kann unter anderem an zwei Punkten ansetzen:
  • Wenn ein fehlerhafter Steuerbescheid ergangen ist, kann sich der Steuerpflichtige hiergegen  zur Wehr setzen. Dies geschieht durch Erhebung des Einspruchs gegen den Steuerbescheid beim Finanzamt innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe. Wird der Einspruch ganz oder teilweise abgelehnt, steht der Rechtsweg zu den Finanzgerichten frei.
  • Denkbar sind darüber hinaus auch die Fälle, in denen dem Steuerpflichtigen vorgeworfen wird, Steuern zu Unrecht nicht gezahlt zu haben. Hierbei handelt es sich um den Bereich des Steuerstrafrechts. Rechtzeitiger anwaltlicher Rat kann gegebenendfalls bereits vor einer Betriebsprüfung unter dem Gesichtspunkt der Selbstanzeige, die zur Straffreiheit führen kann, erforderlich sein.
Im außergerchtlichen und gerichtlichen Verfahren aber auch im Steuerstrafverfahren vertreten wir gerne Ihre Interessen.
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