Bild: aeltere Dame bei Therapeutin  - Copyright (c) 2006 Stefan Weber und Media Verlag als Lizenzgeber. Alle Rechte vorbehalten.Bild: Rechtsanwaelte Dr. Sybille Weber und Stefan Weber, Peter-Irmen-Straße 4, 41352 Korschenbroich
Schwerbehinderten- und Sozialversicherungsrecht
Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Stefan A. Weber
Rechtsanwalt Michael Hennig

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Durch die Schwerpunktsetzung im Sozial- und Sozialversicherungsrecht, insbesondere mit Bezug zum Gesundheitswesen sowie als Berater für Senioren und Invaliden wollen wir als Anwälte unseren Mandanten helfen, sich im „sozialen Netz“ zurecht zu finden, damit sie nicht durch die Maschen fallen.
Sozialversicherungsrecht
  • Arbeitsförderung
  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Pflegeversicherung
Sozial- und Vertragsarztrecht
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II)
  • Sozialhilfe
  • Sozialhilfe
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
  • Soziale Förderung
  • Soziales Entschädigungsrecht
  • Vertragsarztrecht
Wie Sie der Aufzählung erkennen können, gibt es umfassende soziale Leistungen

Für die Versicherten geht es um Ansprüche auf Arbeitslosengeld, um Renten, Leistungen der gesetzlichen Pflege- sowie Krankenversicherung oder um die Entschädigung nach einem Arbeitsunfall durch die Unfallversicherung. Aber es geht auch um die Rechte der Vertragsärzte und sonstigen Beteiligten im System der Krankenversicherung, wie z.B. den Kliniken und Krankengymnasten.

Darüber hinaus umfasst das Sozialgesetzbuch u.a. auch die Grundsicherung für Arbeitssuchende, die Sozialhilfe, das Beteiligungsrecht von Menschen mit Behinderungen (Schwerbehindertenausweis, Behindertenproblematik z.B. von Rollstuhlfahren) sowie die Entschädigung von Gewaltopfern (soziales Entschädigungsrecht).
Grundsicherung für Arbeitssuchende

Leitidee des Sozialgesetzbuches Teil II (SGB II) war die Beseitigung des Nebeneinander der Systeme Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Beide Leistungen waren staatlich finanzierte, d.h. aus Steuermitteln gewährte Fürsorge(geld)leistungen. Sie standen Personen offen, deren Hilfebedürftigkeit aufgrund ihrer Erwerbslosigkeit eingetreten war.

Das jetzige SGB II regel das Recht der Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit erwerbsfähiger Arbeitssuchender und zur Sicherung des Lebensunterhalts dieser Personen. Aufgaben und Ziele des SGB II sind in § 1 SGB II geregelt.

Das SGB II geht davon aus, dass erwerbsfähige Hilfebedürftige erst einmal selbst für die Sicherung ihres Lebensunterhaltes und desjenigen ihrer Angehörigen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, verantwortlich sind. Erst wenn dies nicht ausreicht, erhalten sie staatliche Hilfe. Die Hilfegewährung ist an strenge Bedingungen geknüpft und finden ihre Grenzen in den Grundrechten der Betroffenen sowie ihrer Bedarfsgemeinschaft.

Zum 1.01.2008 löste die neue Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung die bisherige Verordnung ab. Sie wurde zuletzt am 23.07.2009 geändert.

Der Verordnungsgeber (BMAS):

“Mit der Neufassung wird insbesondere die Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaft grundlegend neu geregelt. Darüber hinaus werden der Katalog der nicht als Einkommen zu berücksichtigenden Einnahmen erweitert und besondere Vorschriften zur Berücksichtigung monatlich schwankender Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit geschaffen sowie weitere Regelungen zur Pauschalierung von Absetzbeträgen eingeführt. Darüber hinaus wird die Berücksichtigung von bereitgestellter Verpflegung neu geregelt. Dies betrifft sowohl Verpflegung, die von einem Arbeitgeber bereit gestellt wird, als auch Verpflegung, die ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger während des Aufenthalts in einer stationären Einrichtung erhält.”

Bevor Sie - auch zu diesen Änderungen - rechtlichen Rat einholen oder sich anwaltlich vertreten lassen, empfiehlt sich, die Seite des Tacheles e.V. anzuschauen, wo Sie zahlreiche Informationen finden.
Juristische Weisheit
"Als Dädalus sein Labyrinth erbaute, ahnte er nicht, dass er das Modell für die Sozialgesetzgebung schuf."
Wolfram Leitner, Journalist
 
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Datenbank Rehadat

Die beim Institut der deutschen Wirtschaft Köln angegliederte Datenbank REHADAT sammelt und veröffentlicht Informationen zu den Themen Behinderung, Integration und Beruf (u.a. Ausbilung und Weiterbildung). Diese Datenbank stellt für die Betroffenen sowie Arbeitgeber eine umfangreiche Hilfe dar.

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