Grundsicherung für Arbeitssuchende
Leitidee des Sozialgesetzbuches Teil II (SGB II) war die Beseitigung des Nebeneinander der Systeme Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Beide Leistungen waren staatlich finanzierte, d.h. aus Steuermitteln gewährte Fürsorge(geld)leistungen. Sie standen Personen offen, deren Hilfebedürftigkeit aufgrund ihrer Erwerbslosigkeit eingetreten war.
Das jetzige SGB II regel das Recht der Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit erwerbsfähiger Arbeitssuchender und zur Sicherung des Lebensunterhalts dieser Personen. Aufgaben und Ziele des SGB II sind in § 1 SGB II geregelt.
Das SGB II geht davon aus, dass erwerbsfähige Hilfebedürftige erst einmal selbst für die Sicherung ihres Lebensunterhaltes und desjenigen ihrer Angehörigen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, verantwortlich sind. Erst wenn dies nicht ausreicht, erhalten sie staatliche Hilfe. Die Hilfegewährung ist an strenge Bedingungen geknüpft und finden ihre Grenzen in den Grundrechten der Betroffenen sowie ihrer Bedarfsgemeinschaft.
Zum 1.01.2008 löste die neue Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung die bisherige Verordnung ab. Sie wurde zuletzt am 23.07.2009 geändert.
Der Verordnungsgeber (BMAS):
“Mit der Neufassung wird insbesondere die Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaft grundlegend neu geregelt. Darüber hinaus werden der Katalog der nicht als Einkommen zu berücksichtigenden Einnahmen erweitert und besondere Vorschriften zur Berücksichtigung monatlich schwankender Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit geschaffen sowie weitere Regelungen zur Pauschalierung von Absetzbeträgen eingeführt. Darüber hinaus wird die Berücksichtigung von bereitgestellter Verpflegung neu geregelt. Dies betrifft sowohl Verpflegung, die von einem Arbeitgeber bereit gestellt wird, als auch Verpflegung, die ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger während des Aufenthalts in einer stationären Einrichtung erhält.”
Bevor Sie - auch zu diesen Änderungen - rechtlichen Rat einholen oder sich anwaltlich vertreten lassen, empfiehlt sich, die Seite des Tacheles e.V. anzuschauen, wo Sie zahlreiche Informationen finden.



