Medizinrecht
Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Dr. Sybille Weber
Rechtsanwalt Stefan Weber
Wir vertreten Ärzte, Zahnärzte und andere Angehörige medizinischer Berufe sowie Krankenhäuser, Kliniken und Pflegeeinrichtungen in allen rechtlichen Bereichen, die das Gesundheitswesen berühren.
Unsere Kompetenzen:
Arzthaftungsrecht:
Vertretung gegenüber Vorwürfen fehlerhafter Behandlung von Patienten, in Schadensersatz- und Schmerzensgeldprozessen.
Arztstrafrecht:
Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe, z.B. Körperverletzung
Ärztliches Berufs- / Standesrecht:
Berufspflichten, Diziplinarverfahren, Approbation, Weiterbildung, Werbung und neue Medien
Recht der gesetzlichen KV und PV:
Zulassungsverfahren zur vertragskassenärztlichen Versorgung, Versorgungs- und Heimverträge, Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen, Vergütungsstreitigkeiten
Vertragsrecht:
Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, Kooperationsverträge, MVZ, Integrierte Versorgung
Inkasso:
Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Honoraren
Arbeitsrecht:
Beratung und Vertretung der im Gesundheitswesen tätigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Dienstrecht der Krankenhausärzte
Sonstige Rechtsfragen:
Datenschutz, Vertragsgestaltung, Mietrecht, Arzttestamente, Erbrecht
Tipps zur Vermeidung von Strafverfahren
Vorwürfe von Patienten über Behandlungsfehler führen oft zu Strafanzeigen und somit zu erheblichen Unannehmlichkeiten für Mediziner, auch wenn sie sich am Ende als unbegründet erweisen. Ein paar einfache Verhaltensregeln helfen, dieses Risiko im Vorfeld zu vermeiden:
- Ordentliche Aufklärung der Patienten und Dokumentation der Behandlung. Zum Streit kommt es häufig deshalb, weil Patienten sich nicht ausreichend informiert fühlen.
- Erhebt ein Patient konkrete Behandlungsfehler-Vorwürfe, nehmen Sie sich Zeit für ein ausführliches Gespräch und lassen ihn seine Sicht der Dinge schildern, bevor Sie dazu sachlich Stellung nehmen.
- Das wichtigste Mittel der Deeskalation heißt Zuhören.
Geben Sie sich freundlich und kooperativ, zeigen Sie Mitgefühl für die Situation des Patienten, doch gestehen Sie keine Schuld ein. Zu Strafanzeigen kommt es oft nur deshalb, weil Patienten sich nicht ernst genommen und arrogant behandelt fühlen.
- Händigen Sie auf Verlangen die vollständigen Behandlungsunterlagen an den Patienten aus, in Kopie aber ohne Schwärzungen, Lücken oder Veränderungen. Darauf hat der Patient Anspruch.
- Sollten Sie dem Patienten nicht vermitteln können, dass alles lege artis war, bieten Sie ihm an, Ihre Berufshaftpflichtversicherung zu informieren, diese werde sich mit ihm in Verbindung setzen. Gefährden Sie aber nicht den Versicherungsschutz durch ein Schuldanerkenntnis.
- Selbst wenn Ihnen wirklich ein Behandlungsfehler unterlaufen sein sollte, haben Sie im Gespräch mit dem Patienten die Möglichkeit, eine Strafanzeige und weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Der Wunsch nach Information und Empathie steht bei den meisten Patienten im Vordergrund.
Verhalten bei Ermittlungsverfahren
Im laufenden Ermittlungsverfahren empfiehlt sich die sofortige Konsultation eines Anwalts. In Arzthaftungsfällen ist zudem die Information der Haftpflichtversicherung notwendig, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Oft schließt die Haftpflichtversicherung auch eine bestimmte Kostendeckung für Strafrechtsschutz ein. Versäumnisse zu Beginn eines Verfahrens können teurer zu stehen kommen als jeder Anwalts-Rat:
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Bewahren Sie Ruhe.
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Schalten Sie einen auf Medizinstrafrecht spezialisierten Anwalt ein.
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Schweigen Sie zu allen Vorwürfen und Anfragen, bis mit dem Anwalt eine Strategie vereinbart wurde.
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Weisen Sie Ihre Mitarbeiter an, keine Auskunft zu geben.
Manipulieren Sie keine Unterlagen, das kann die Situation nur verschlimmern.
Verhalten bei Praxisdurchsuchung
Insbesondere im Bereich der wirtschafts-strafrechtlichen Delikte erfahren Betroffene oft erst dann von einem Ermittlungsverfahren, wenn die Durchsuchung ihrer Praxis stattfindet. In der Regel kann die laufende Durchsuchung nicht verhindert werden. Dennoch ist es für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens wichtig, bestimmte Verhaltensmaßregeln zu beachten:
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Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und lesen sie ihn.
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Notieren Sie die Namen und dienstlichen Daten der Durchsuchungsbeamten.
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Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, der sofort erscheint.
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Begleiten Sie die Beamten bei der Durchsuchung und geben sich kooperativ. Händigen Sie die Unterlagen aus, die Gegenstand des Durchsuchungsbeschlusses sind.
- Verhindern Sie durch kooperatives Verhalten möglichst eine weitergehende Durchsuchung.
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Ersuchen Sie um Kopien von Unterlagen, die für den laufenden Geschäftsbetrieb dringend benötigt werden, dies liegt im Ermessen der Beamten.
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Soweit Unterlagen beschlagnahmt werden, vermerken Sie ausdrücklich Ihren Widerspruch auf dem Durchsuchungsprotokoll.
- Äußern Sie sich gegenüber den Beamten nicht weiter zur Sache, bevor Sie mit Ihrem Anwalt eine Strategie festgelegt haben.
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Orientierung und Beratung in Medizinrechtsfragen
Guter Rat ist teuer, zumal in juristischen Fragen. Anders beim Medizinrechts-Beratungsnetz. Jeder Mensch bekommt hier ein kostenloses Orientierungsgespräch zu seiner eigenen Problemstellung in Medizin- und Sozialrecht.
Sowohl Patienten als auch Ärzte haben hier die Möglichkeit, sich ohne Kostenrisiko und in Wohnortnähe kompetenten Rat von den Vertrauensanwälten des Medizinrechts-Beratungsnetzes in medizinrechtlichen Fragen geben zu lassen: zur weiteren Vorgehensweise, weiteren Beratungsmöglichkeiten und zu Erfolgsaussichten in allen Bereichen der Patientenrechte. Also nicht nur im Konflikt mit dem Arzt, sondern auch bei Fragen zur Erstattung von Leistungen, Einstufung in der Pflegeversicherung und so weiter.
Mit Beratungsschein zum Vertrauensanwalt:
Wer Rat benötigt, kann sich an das Medizinrechts-Beratungsnetz wenden. Dazu steht eine kostenfreie, bundesweit einheitliche Telefonnummer (0800 - 073 24 83; Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr) zur Verfügung.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Medizinrechts-Beratungsnetzes fertigen einen Beratungsschein aus, auf dem alle wichtigen Angaben zum Ablauf zusammengefasst - einschließlich der Adresse des räumlich und fachlich nächstliegenden Vertrauensanwalts.
Mit dem Hinweis auf den Beratungsschein kann der Interessent einen Termin für die Erstberatung vereinbaren. Durch das Gespräch wird der Ratsuchende so informiert, dass er anschließend selbst die Entscheidung über sein weiteres Vorgehen treffen kann.

Vertrauensanwälte des Medizinrechtsanwälte e.V.
Die Stiftung Gesundheit hat im Jahr 2000 das Medizinrechts-Beratungsnetz initiiert und dessen Entwicklung begleitet. Zusammengeschlossen haben sich die Vertrauensanwälte im Medizinrechtsanwälte e. V. unter dem Vorsitz von Dr. Britta Specht.
Als Träger des Medizinrechts-Beratungsnetzes setzt der Verein konsequent auf die Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Rechtsanwälten, die im Medizinrecht erfahren sind und sich kontinuierlich fortbilden. Denn neben dem Fachwissen ist auch die notwendige Erfahrung der Anwälte entscheidend.
Kooperationen des Medizinrechtsanwälte e.V.
Auf Bundesebene arbeitet der Medizinrechtsanwälte
e.V. unter anderem mit dem Hartmannbund – Verband
der Ärzte Deutschlands e.V. und dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband zusammen.
Sachverständigenliste
Die Vertrauensanwälte und die Mitglieder des Medizinrechtsanwälte e.V. haben exklusiven Zugang zu der Sachverständigenliste, in der erfahrene Gutachter aller medizinischen Fachdisziplinen verzeichnet sind. Auch dies ist ein Element der Qualitätssicherung und –förderung im Rahmen des Medizinrechts-Beratungsnetzes.
Deutscher Medizinrechtstag
Gemeinsam mit dem Medizinrechtsanwälte e.V.
veranstaltet die Stiftung Gesundheit jährlich in
einer anderen Stadt den Deutschen Medizinrechtstag.
Der Kongress dient der individuellen Fortbildung, dem
interdisziplinären Austausch, der gemeinsamen Entwicklung
von Erkenntnissen sowie der Kontaktpflege
von Medizinrechts-Anwälten und Medizinern.
Namhafte Referenten aus Justiz, Wissenschaft, Praxis,
Verbänden und Politik beleuchten im Rahmen der Veranstaltung
jeweils einen Themenkreis aus unterschiedlichen
Perspektiven.
Bisherige Themen der Medizinrechtstage
- Konsequenzen des Wettbewerbs
- Vertrag und Schaden
- Neue Strukturen – Knappe Kassen – Neue Konfl ikte
- Die Verteidigung der Therapiefreiheit
- Recht und Ethik in der Medizin
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Juristische Weisheit |
"Anklagen ist in demselben Maße leichter als Verteidigen, wie es leichter ist, Wunden beizubringen, als zu heilen."
Quintilian (ca. 35 - ca. 96 n.Chr.) |
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Kontakt |
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Medizinrechts-Beratungsnetzwerk |
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Travemünder Allee 6a |
23568 Lübeck |
Telefon: |
0451 / 389 67 17 |
Fax: |
0451 / 389 67 29 |
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Kooperationspartner |
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