So sinnvoll diese Lösung in vielen Fällen sein mag, das Berliner Testament hat auch gravierende Nachteile, über die man sich vorher im Klaren sein sollte. Im Gegensatz zum Einzeltestament lässt es sich nicht so einfach mehr abändern oder widerrufen, hierzu ist schon zu Lebzeiten beider Eheleute der Notar erforderlich. Verstirbt ein Ehegatte, werden die im Rahmen eines Berliner Testaments wechselseitig getroffenen letztwilligen Verfügungen für den Überlebenden bindend und hindern ihn an anderweitigen Verfügungen.
Probleme ergeben sich auch, wenn Kinder beim Tod des erstverstorbenen Elternteils ihre Pflichtteilsansprüche geltend machen, oder wenn der länger lebende Elternteil sich erneut verheiratet, vielleicht sogar noch weitere Kinder zeugt. Durch ein geschickt abgefasstes Testament können Querelen (z.B. Anfechtung oder Testamentsauslegung),oftmals vermieden werden.
Das Behindertentestament
Trotz Pflegeversicherung sind Behinderte, zumal wenn sie in einem Heim gepflegt werden, in der Regel darauf angewiesen, dass der Sozialhilfeträger zumindest einen Teil der hohen Pflegekosten übernimmt. Wird der Behinderte Erbe, so kann deshalb der Sozialhilfeträger Teile des Nachlasses bzw. Vermächtnisses für sich beanspruchen. Dann erlangt der Behinderte durch das Erbe keinerlei tatsächlichen Vorteil, das ererbte Vermögen der Familie fließt in die Staatskasse.
Mit einem sogenannten Behindertentestament kann man vermeiden, dass der Sozialhilfeträger Mitglied der Erbengemeinschaft wird und erreichen, dass dem Behinderten tatsächliche Vorteile zukommen, die ihm nicht genommen werden können. Der Bundesgerichtshof hat dieses Interesse von Eltern mit behinderten Kindern als legitim anerkannt und sieht darin, zumindest bei mittleren Vermögen, auch keinen Verstoß gegen die guten Sitten.
Bei der Errichtung und Gestaltung eines Behindertentestaments muss man auf viele Details achten. Es kommt darauf an, wie viele Verwandte neben dem Behinderten zu bedenken sind, wie groß das Vermögen ist, welche besonderen Bedürfnisse der Behinderte hat. Nicht für alle ist so ein Testament überhaupt sinnvoll. Man sollte sich vorher auf jeden Fall ausführlich und individuell juristisch beraten lassen.



