Bild: Hand gegen Glas - Copyright (c) 2006 Stefan Weber und Media Verlag als Lizenzgeber. Alle Rechte vorbehalten.Bild: Rechtsanwaelte Dr. Sybille Weber und Stefan Weber, Peter-Irmen-Straße 4, 41352 Korschenbroich
Autorecht
Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Dr. Sybille Weber
Rechtsanwalt Michael Hennig

Beim Kauf eines Autos denkt man in der Regel zunächst an die künftigen Vorteile und Genüsse, die mit dem Autofahren verbunden sind.

Die wenigsten Käufer denken in diesem Moment, was kommen könnte, wenn der Neuwagen einen Defekt hat, der sich erst nach fünf Monaten bemerkbar macht. Auch der Käufer eines Gebrauchtwagens, der vielleicht vorschnell seine Wahl getroffen hat, wird später nicht erfreut sein, wenn er feststellt, dass sein unfallfrei erworbener Wagen doch den ein oder andern Unfall hatte. Manch einer wird zu spät feststellen, dass der Unterboden des Kfz stark verrostet ist.

Diese und andere Fälle sind die typischen Konstellationen des Autorechts.

Aber auch Probleme, die infolge einer  Autoreparatur oder der Miete eines Autos („Leihwagen“) auftreten fallen hierunter.

Nicht selten sehen Käufer und Verkäufer sich vor Gericht wieder. Die hier auszutragenden Rechtsstreitigkeiten finden, wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert, vor den Zivilgerichten statt. Bis zu einem Streitwert von 5000,00 € sind die Amtsgerichte zuständig. Für Streitwerte darüber hinaus sind die Landgerichte zuständig.

Beim Autokauf ist zu unterscheiden zwischen dem Kauf eines Neuwagens und eines Gebrauchtwagens. Zwar sind in beiden Fällen die Gewährleistungsrechte Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz grundsätzlich möglich. Jedoch ergeben sich bei Gebrauchtfahrzeugen naturgemäß Beschränkungen.

Zusätzlich zur Gewährleistung besteht in der Regel die Garantie. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens treffen Käufer und Verkäufer andere und mehr Pflichten als beim Kauf eines Neuwagens. Der Käufer muss hier etwa prüfen, ob Beschädigungen des Fahrzeuges sichtbar sind.
Garantie- und Gewährleistungsansprüche setzen in der Regel einen Mangel des Autos voraus.

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Es muss beim Kauf oder in der Folge zu Problemen gekommen sein. Für den, der sich darauf berufen will, ist es wichtig, diese umfangreich belegen zu können. Vor Gericht wird über diese Frage in der Regel ein Sachverständigengutachten eingeholt, was mit Kosten verbunden ist.

Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte bieten wir Ihnen unabhängig, ob Sie Käufer oder Verkäufer des Kfz sind unseren rechtlichen Rat an. Dies gilt auch dann, wenn Ihr Vertragspartner nicht rechtzeitig leistet. Etwa weil er nicht zahlt oder Ihnen das Auto nicht zur Verfügung stellt.

Das Autorecht ist aber auch von Bedeutung, wenn bei Autoreparaturen Probleme auftreten. Dies gilt etwa dann, wenn eine Reparatur nicht erfolgreich war. Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte oder der Abwehr vermeintlicher Rechte können wir Sie beraten und vertreten.

Auch bei der Miete eines Autos („Leihwagen“) wird das Autorecht relevant. Rechtliche Probleme können infolge eines solchen Mietvertrages auftreten.

Schnittstelle zum Autorecht ist das Verkehrsrecht. Näheres hierzu finden Sie unter der Rubrik Verkehrsrecht.
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Juristische Weisheit
"Ein Auto hilft die Zeit einzusparen, die man für seine Reperatur benötigt.."

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