Autorecht
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Rechtsanwältin Dr. Sybille Weber
Rechtsanwalt Michael Hennig
Beim Kauf eines Autos denkt man in der Regel zunächst an die künftigen Vorteile und Genüsse, die mit dem Autofahren verbunden sind.
Die wenigsten Käufer denken in diesem Moment, was kommen könnte, wenn der Neuwagen einen Defekt hat, der sich erst nach fünf Monaten bemerkbar macht. Auch der Käufer eines Gebrauchtwagens, der vielleicht vorschnell seine Wahl getroffen hat, wird später nicht erfreut sein, wenn er feststellt, dass sein unfallfrei erworbener Wagen doch den ein oder andern Unfall hatte. Manch einer wird zu spät feststellen, dass der Unterboden des Kfz stark verrostet ist.
Diese und andere Fälle sind die typischen Konstellationen des Autorechts.
Aber auch Probleme, die infolge einer Autoreparatur oder der Miete eines Autos („Leihwagen“) auftreten fallen hierunter.
Nicht selten sehen Käufer und Verkäufer sich vor Gericht wieder. Die hier auszutragenden Rechtsstreitigkeiten finden, wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert, vor den Zivilgerichten statt. Bis zu einem Streitwert von 5000,00 € sind die Amtsgerichte zuständig. Für Streitwerte darüber hinaus sind die Landgerichte zuständig.
Beim Autokauf ist zu unterscheiden zwischen dem Kauf eines Neuwagens und eines Gebrauchtwagens. Zwar sind in beiden Fällen die Gewährleistungsrechte Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz grundsätzlich möglich. Jedoch ergeben sich bei Gebrauchtfahrzeugen naturgemäß Beschränkungen.
Zusätzlich zur Gewährleistung besteht in der Regel die Garantie. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens treffen Käufer und Verkäufer andere und mehr Pflichten als beim Kauf eines Neuwagens. Der Käufer muss hier etwa prüfen, ob Beschädigungen des Fahrzeuges sichtbar sind.



